Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
für den Fesselballon der "HighFlyer Betriebsgesellschaft mbH" Hamburg

1. Für die Benutzung und Beförderung mit dem Fesselballon gelten die folgenden Vertragsbedingungen, über deren Inhalt sich der Benutzer vor Antritt einer Ballonfahrt zu unterrichten hat.
Zu diesem Zweck hängen diese Vertragsbedingungen sichtbar an der Kasse zum Verkauf der Beförderungsscheine aus.
Mit dem Kauf des Beförderungsscheins gelten diese Vertragsbedingungen als vereinbart. Widersprüche hiergegen sind nur bis zum Betreten der Gondel zulässig und führen zum Ausschluss von der Beförderung und Rückzahlung des Beförderungsentgelts, soweit der Widerspruch sachlich nachvollziehbar begründet wird.

2. Eltern haften generell für ihre Kinder. Für Minderjährige unter 12 Jahren und solche Personen, die sich selbst nicht wirksam vertraglich binden können, ist die Beförderung nur in Begleitung einer geschäftsfähigen Aufsichtsperson möglich, die sich diesen Vertragsbedingungen für sich und die von ihr betreuten Personen unterwirft.

3. Dieses Fahrticket ist nur gültig bis einschließlich 30.06.2010, danach verfällt es ersatzlos. Ein Anspruch des Erwerbers auf Wandlung oder Ersatz besteht nicht. Der Erwerber dieses Fahrtickets hat diese Bedingungen vor dem Erwerb zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Bei Weitergabe dieses Tickets an Dritte gelten o.a. Bedingungen auch für Dritte.

4. Eine Ballonfahrt dauert durchschnittlich insg. 10 -15 min und reicht bis zu einer Fahrthöhe von 150 m. Jeder Fahrgast hat sich vor der Teilnahme an einer solcher Ballonfahrt über mögliche gesundheitliche Gefahren und Hindernisse auf eigene Kosten zu unterrichten und diese vor dem Kauf des Beförderungsscheins zu erklären, damit rechtzeitig über den möglichen Ausschluss von der Beförderung entschieden werden kann. Jeder Fahrgast, auch Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, nimmt an der Fahrt auf eigenes Risiko teil.

5. Vom Zeitpunkt des Betretens des gekennzeichneten Geländes rund um den Fesselballon bis zu dessen Wiederverlassen gilt ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Rauschmittelkonsumverbot.
Ein Verstoß hiergegen führt zum Ausschluss von der Teilnahme an der Fesselballonfahrt und der Befugnis des Aufsichtspersonals zum sofortigen Platzverweis ohne Anspruch auf Rückzahlung des Beförderungsentgelts, soweit dieses bereits bezahlt war.
Soweit der Verdacht auf vorherigen Alkohol- und/oder Rauschmittelkonsum besteht, entscheidet das Aufsichtspersonal über den Ausschluss von der Teilnahme an der Ballonfahrt.

6. Für die Teilnahme an einer Ballonfahrt hat jeder Teilnehmer für seine witterungsbedingt zweckmäßige Kleidung zu sorgen.

7. Für die Ballonfahrt sind privat genutzte Fotoapparate, Videokameras und/oder Ferngläser zugelassen, im übrigen aber keine Gepäckstücke, Messer oder andere gefährliche Gegenstände, die beim Kauf des Beförderungsscheins zu erklären und zur Aufbewahrung bis zum Ende der Ballonfahrt abzugeben sind.

8. Für die Teilnahme an einer Ballonfahrt ist der Teilnehmer den Weisungen des Piloten und des Fahrtbegleitpersonals unterworfen.
Ein Verstoß gegen die Weisungen des Piloten bzw. des Begleitpersonals kann zum Ausschluss von der Teilnahme an der Ballonfahrt oder, soweit ein Weisungsverstoß während der Ballonfahrt stattfindet, zu deren Abbruch führen.
Insoweit haftet der Verursacher für jeden durch sein weisungswidriges Verhalten verursachten Schaden anderer Teilnehmer oder der Highflyer Betriebsgesellschaft mbH.

9. Die Highflyer Betriebsgesellschaft mbH kann witterungsbedingte Einschränkungen der Fesselballonfahrt nicht ausschließen. Sie entscheidet hierüber durch den zuständigen Piloten in eigener Verantwortung.

10. Für etwaige Personen- und Sachschäden ist die Haftung der Highflyer Betriebsgesellschaft mbH und ihr Personal auf Ansprüche nach den Bestimmungen der Pflichtversicherung nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beschränkt. Eine weitergehende Haftung gegenüber einem Teilnehmer an der Fesselballonfahrt ist ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle etwaigen Ansprüche und Streitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag mit der Highflyer Betriebsgesellschaft mbH ist Hamburg.


Hamburg, den 01.11.2008